Änderung der Kostensatzung
18.07.2006 Änderung der Kostensatzung der Feuerwehr
Aus Schaden entsteht eine Satzungsänderung. Im Vorjahr hatte die Feuerwehr Wasserburg bei der „Rund Um“ eine Segelyacht mit gebrochenem Kiel geborgen. Als die Gemeinde knapp 2000 Euro Aufwandskosten vom Bootsinhaber einforderte, legte dieser Widerspruch ein und bekam teilweise Recht. Die „Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze“ hatte noch keine Sachkostenregelung für das Feuerwehrboot enthalten – die Forderung der Gemeinde war damit Rechtswidrig. Um dem künftig abzuhelfen, wurden nun die entsprechenden Daten in die Satzung aufgenommen. Der Einsatz des Feuerwehrboots wird nach Stunden abgerechnet.
Quelle Lindauer Zeitung vom 22.Juli 2006