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Neues Feuerwehrgesetz

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Quelle: Lindauer Zeitung vom 29. September 2007


Neues Gesetz:
Feuerwehrleute löschen jetzt bis 63 Jahre

 

KREIS LINDAU – Die Lindauer Feuerwehr zeigt sich mit der Änderung des Feuerwehrgesetztes zufrieden: Feuerwehrleute dürfen nun bis 63 Dienst tun und gleichzeitig in zwei Wehren Mitglied sein. Diese Überarbeitung sei längst überfällig gewesen, heißt es im Landkreis.

 
„Nach 25 Jahren war ein Überarbeitung des Gesetzes durchaus notwendig“, sagt Kreisbrandrat Friedhold Schneider. Das alte Gesetzt sei schlichtweg nicht mehr zeitgemäß gewesen, weil sich die Situation für die Feuerwehrleute verändert habe. Bisher war es den Feuerwehrmännern und –frauen nur erlaubt, an ihrem Wohnort zu löschen. Das führte besonders tagsüber zu Problemen, dass die meisten Männer und Frauen in anderen Gemeinden arbeiten und so nicht zum Dienste einberufen werden konnten.
 
Am Dienstag hatte das bayerische Kabinett den veränderten Umständen Rechnung getragen und einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Unter anderem ist vorgesehen, das Rentenalter für Feuerwehrleute von 60 auf 63 Jahre anzuheben und eine doppelte Mitgliedschaft an Wohn- und Arbeitsort zu ermöglichen. In den 80er Jahren war das tägliche Pendeln zum Betrieb noch eine Randerscheinung und hatte so keine Berücksichtigung im alten Feuerwehrgesetz gefunden.
 
Robert Kainz, Kommandant in Lindau fordert schon seit Jahren eine Überarbeitung, weil die Praxis längst anders aussieht: Auch ohne doppelte Mitgliedschaft lässt die Feuerwehr im Landkreis Lindau ortsfremde Feuerwehrleute ausrücken. „Wir sind Praktiker“, erklärt der Wasserburger Kommandant Markus Stohr, „wenn irgendetwas sinnvoll ist und dennoch nicht im Gesetzt erfasse ist, sind wir nicht päpstlicher als der Papst.“ Schließlich bedeutete eine fehlende Gesetzesregelung ja auch nicht, dass es ausdrücklich verboten sei. Dennoch sei eine eindeutige Erlaubnis zu befürworten, so der Wasserburger.
 
„Mit 63 den Ruhestand verdient“
 
Anders wurde bisher die Pensionierung gehandhabt, war das Rentenalter doch per Gesetzt eindeutig vorgeschrieben. „Bisher mussten wir Männer pensionieren, die gerne noch weiter ihren Dient getan hätten und dazu auch in der Lage gewesen wären“, klagte Robert Kainz. Besonders vor dem Hintergrund der allgemeinen Rente mit 67 sei dies nicht zu verstehen. „Warum soll ein Feuerwehrmann nicht auch noch länger arbeiten dürfen?“ Außerdem habe die Feuerwehr seit Jahren in ganz Deutschland Nachwuchsprobleme und sei auf die Hilfe der Anderen angewiesen. Deshalb machte sich der Kommandant seit fünf Jahren für eine Erhöhung des Rentenalters stark. Denn auch auf die Erfahrung will Kainz nicht verzichten und bekommt Unterstützung von seinem Wasserburger Kollegen: „Die Langgedienten sollten unbedingt ihre Kenntnisse so lange wie möglich an die Jugend weitergeben dürfen.“
 
Wichtig sei allerdings, dass der Austritt aus der Feuerwehr nach wie vor freiwillige bleibt, dann wäre auch eine weitere Erhöhung des Rentenalters denkbar. In Baden-Württemberg, so Kommandant Kainz, liege das Rentenalter bereits bei 65. Kreisbrandrat Schneider findet allerdings, dass „mit 63 Jahren wirklich Schluss sein muss“ und der Feuerwehr-Ruhestand in diesem Alter verdient sei. Ohnehin würden viele Feuerwehrleute ihren Dienst schon weit vor dem 60. Lebensjahr beenden. Friedhold Schneider schätzt, dass lediglich ein bis zwei Prozent der 1550 Feuerwehrleute im Landkreis die Gesetzesänderung in Anspruch nähmen.
 

 
 

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Erstellt von: o.boettger
Zuletzt verändert: 04.10.2007 13:00
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