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Zehn-Minuten-Frist ist vom Tisch

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Bericht aus der Lindauer Zeitung vom 10.08.2007
 
Zehn-Minuten-Frist ist vom Tisch
 
NONNENHORN (hip) Keine brandheißen, aber doch wichtige Themen sind im Nonnenhorner Feuerwehrhaus behandelt worden: Wilfried Schober vom bayerischen Gemeindetag informierte bei der Versammlung der Bürgermeister aus dem Kreis über Änderungen im Feuerwehrgesetz, neue Förderrichtlinien und die Einführung des Digitalfunks.
 
Das seit 1981 geltende Feuerwehrgesetz wird aktualisiert und soll Ende dieses Jahres neu in Kraft treten. Großer Änderungsbedarf bestehe nicht, sagte Schober. Es gebe nur eine "maßvolle Anpassung an neue Gegebenheiten", unter anderem an die künftig "nicht mehr so rosige" Personalsituation bei den Wehren. 2056 Gemeinden gibt es in Bayern - und 8760 freiwillige Feuerwehren. Solange die personellen Voraussetzungen erfüllt sind, können Wehren nicht aufgelöst oder mit anderen verschmolzen werden. Im Gegensatz zu bisher hätten aber die Feuerwehren eines Ortes künftig die Gelegenheit, freiwillig zu fusionieren.
 
"Wer will das? Das wird leer laufen", meinte Schober zu der Ermächtigungsgrundlage, auf der Gemeinden Zweckverbände für die Erledigung der Feuerwehraufgaben bilden können. Eine weitere Neuerung: Die Altersgrenze für die Aktiven wird von 60 auf 63 Jahre heraufgesetzt. Ob generell oder nur auf Antrag sei noch nicht entschieden. Das Innenministerium habe geplant, die bisherige Richtschnur, nach der die Feuerwehr innerhalb von zehn Minuten nach Alarmierung am Einsatzort sein muss, im Gesetz festzuschreiben. Vom Gemeindetag seien aber angesichts des Haftungsrisikos "alle Hebel in Bewegung gesetzt" worden, damit es bei der bisherigen Regelung bleibt. Es sei ohnehin nicht nachzuvollziehen, warum einer Selbsthilfeorganisation aus Freiwilligen eine schärfere Frist gesetzt werde als anderen Hilfsorganisationen. Beim Rettungsdienst seien es zwölf Minuten, in ländlichen Gebieten 15 Minuten. Für die Polizei gebe es gar keine Frist. Als Gesetzesvorschrift sei die Zehn-Minuten-Frist "definitiv weg", gab der CSU-Landtagsabgeordnete Eberhard Rotter Entwarnung. Die Argumente wegen der Haftung hätten gezogen. Es bleibe bei der Richtschnur.
 
Nur das Notwendige kaufen
 
Schobers Tipp zu den Förderrichtlinien, die im Frühjahr nächsten Jahres herauskommen: in diesem Jahr nur das unbedingt Notwendige beschaffen. Im nächsten Jahr gebe es möglicherweise mehr Geld, denn der Topf für die Bezuschussung von Fahrzeugen und Gerätehäusern sei "gut gefüllt". Bei der Einführung des Digitalfunks wolle der Freistaat "mal wieder Musterknabe sein". Zuerst würde die Polizei damit ausgestattet. Bis 2010 soll das digitale Netz zwischen allen Hilfsorganisationen stehen. Das große Problem bei "der Zwangsbeglückung mit neuer Technik" seien die hohen Betriebskosten, die sich für die Wehren eines Landkreises auf über 100 000 Euro summierten. Da müsse bei der Bezuschussung durch den Freistaat "richtig Geld fließen". Die Gespräche mit dem Innenministerium seien allerdings "unerquicklich verlaufen". Andere Bundesländer seien bereit, die kompletten Betriebskosten zu übernehmen.
 
Im Zusammenhang mit dem Unwetter, das kürzlich östlich von Lindau niederging, wies Kreisbrandrat Friedhold Schneider darauf hin, wie wichtig die Bereitstellung von gefüllten Sandsäcken vor Ort ist. Mit ihnen ließen sich viele Hochwasserschäden verhindern. Er hatte auch an die Bürgermeister "die große Bitte", bei Einstellungen im öffentlichen Dienst solche Bewerber zu berücksichtigen, die sich bei den Wehren engagieren. Bürgermeister Olaf Hoffmann aus Grünenbach ging auf die Kosten für die Ausstattung der Wehren ein, "während überall immer mehr das Geld fehlt". Wenn beispielsweise von 87 Leuten bei einer Übung nur "dreieinhalb" da seien, sei das nicht mehr effektiv.
 
 
 

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Erstellt von: o.boettger
Zuletzt verändert: 11.08.2007 10:23
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